- Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB‘s gelten für alle Leistungen von durrAir. Es werden Pflichten und Rechte der einzelnen Vertragsparteien bestimmt.
2. Sie gelten vom Kunden als vereinbart mit der mündlichen oder schriftlichen Erteilung eines kommerziellen Auftrags an durrAir.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies vor Auftragsausführung schriftlich zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass durrAir diese schriftlich anerkennt.
- Lieferbestimmungen
1. Der Zeitpunkt der Auftragsdurchführung kann vom Kunden gewünscht werden. Aufgrund höherer Gewalt (siehe auch 3.), Sicherheits- und (Luft-)rechtsvorgaben kann es zu Verzögerungen führen, die wie folgt zu akzeptieren sind.
2. Als maximale Lieferzeit gilt 1 Monat (je für Flug und Datenlieferung). Nach dieser Zeit hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Bei Nichteinhalten von Fixterminen kann der Kunde ausserordentlich von einem sofortigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
3. durrAir behält sich das Recht vor, jederzeit vereinbarte Flüge zu verschieben oder abzubrechen, wenn eine sichere Durchführung der Flüge nicht garantiert werden kann. Mögliche Gründe sind Witterung, Sicht, umliegende Hindernisse, Personen, Tiere oder Luftraum-Einschränkungen (Aufzählung nicht abschliessend).
4. Hat der Kunde vor oder bei Auftragsausführung keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Datenerzeugnisse gegeben, so sind Reklamationen diesbezüglich ausgeschlossen.
Nichteinhalten eines Termins oder Falschlieferung führen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von durrAir zu Schadenersatz gegenüber dem Kunden.
5. Im Falle eines unberechtigten Rücktritts durch den Kunden bei bereits angefangener oder erfolgter Auftragsdurchführung behält sich durrAir das Recht einer entsprechenden Umtriebspauschale vor.
- Pflichten Auftraggeber
1. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er das Recht oder die Bewilligung hat, Foto-, Film- und weiteren Datenaufnahmen (fortan Datenerzeugnisse genannt) des entsprechenden Objekts erstellen zu lassen. Dies gilt besonders auch bei der Aufnahme einzelner Personen. Zu diesem Recht fällt auch die anschliessende Publikation, Vervielfachung und Verbreitung. Die Haftung gegenüber Dritten, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
(luftrechtliche Bewilligungen werden wenn nötig durch durrAir eingeholt)
- Urheber- und Nutzungsrechte
1. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die Nutzungs-, nicht aber die Urheberrechte der erstellten Datenerzeugnisse, da Urheberrechte grundsätzlich nicht übertragbar sind (Kaufkosten decken nur die Leistungserbringung, nicht das geistige Eigentum).
2. durrAir steht das Urheberrecht aller nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu und kann die Daten auch für eigene Zwecke verwenden (z.B. als Homepage-Werbung), sofern dies vom Kunden nicht anders gewünscht wird.
3. Die Nutzungsrechte liegen grundsätzlich nur beim Kunden bzw. Käufer selbst. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist durch durrAir schriftlich zu bestätigen.
4. Bei der öffentlichen Verwertung der Datenerzeugnisse muss durrAir, sofern nichts anderes vereinbart, immer als Urheber des Bildmaterials genannt werden.
5. Bei Verstoss gegen Nutzungs- und Urheberrechte ist durrAir zur Forderung von allfälligem Schadenersatz berechtigt (gemäss Gewohnheitsrecht das fünffache Auftragshonorar).
- Haftung
1. Sämtliche Aufträge werden von durrAir mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung durchgeführt (bis 5 Mio. CHF).
2. Zur sorgfältigen Aufbewahrung der Datenerzeugnisse ist durrAir auf unbestimmte Zeit berechtigt, aber nicht verpflichtet.
3. Die Zusendung von Datenerzeugnissen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann die Zustellart selbst wählen.
4. Es besteht keine Haftung bei Schäden irgendwelcher Art durch die Nutzung des von durrAir ausgehändigten Materials (auch nicht gegenüber Dritten).
- Leistungsstörung
1. Für Verlust von Datenerzeugnissen (Foto, Film, Ton) vor der Übergabe an den Kunden haftet durrAir nicht. Sollte die Verschuldung alleine bei durrAir liegen und ist der verlorene Inhalt reproduzierbar, erstellt durrAir die Datenerzeugnisse ohne Kostenfolge nochmals neu.
2. Wird die für die Auftragsdurchführung vereinbarte Zeit aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden wesentlich überschritten (z.B. lange Wartezeiten vor Ort), ist diese auch bei Pauschalangeboten zusätzlich zu vergüten.
- Daten- und Persönlichkeitsschutz
1. Zum Geschäftsverkehr notwendige personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
2. Es ist möglich, dass Personen unbeabsichtigt fotografiert und gefilmt werden. Reklamationen sind direkt an den Auftraggeber zu stellen. Nötigenfalls überprüft durrAir zudem eigens veröffentlichte Daten und passt diese entsprechend an.
- Nutzung und Verbreitung
1. Die Inhalte auf der Webseite von durrAir (z.B. Foto und Text), sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschliesslich zum privaten Gebrauch verwendet werden. Das Nutzen der Inhalte, oder auch nur Teile davon, ohne vorhergehende schriftliche Erlaubnis ist untersagt.
- Zahlungsbedingungen
1. Die Abrechnung erfolgt nach effektivem Aufwand oder vereinbarter Pauschale.
2. Rechnungen sind 14 Tage ab Erhalt netto zahlbar.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Auftragskosten auf den Kunden über. Davor hat der Kunde ohne Rücksprache kein Recht Bilder zu vervielfältigen und zu verbreiten.
- Gerichtsstand
1. Der Gerichtsstand befindet sich ausdrücklich bei der Niederlassung von durrAir im Kanton Obwalden. Einzig anwendbar ist das Schweizer Recht.
- Schlussbestimmungen
1. Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall einer gemeinsamen Übereinkunft.
2. Die AGB können jederzeit angepasst werden und beschreiben lediglich die Grundbasis der Bestimmungen. Auch Änderungen des Angebots von durrAir sind jederzeit zulässig.
Kerns, Juli 2013